Bildung mit über 110 Jahren Tradition
1888 gegründet, wird das private Gymnasium heute von 1.150 Schüler:innen besucht. Wer sich umhört wird schnell feststellen: Die Liebfrauenschule Mülhausen genießt im weiten Umland einen sehr guten Ruf. Dahinter stehen eine lange Tradition – und junge Ideen!
Gleichzeitig benötigt ein privates Gymnasium finanzielle Sicherheit und hervorragende Lehrer:innen. Unsere Initiative soll daher helfen, die wirtschaftliche Existenz des privaten Gymnasiums langfristig zu sichern. Denn wussten Sie, dass staatliche Schulen ihr gesamtes Budget von der öffentlichen Hand bekommen – die privaten Schulen aber nicht?! Das bedeutet, dass nach gesetzlichen Vorschriften ein Eigenanteil in Höhe von sechs Prozent der Gesamtkosten vom Schulträger aufzubringen ist. Bei der Liebfrauenschule sind das durchschnittlich ca. 250.000 EUR pro Jahr. Das ist viel Geld.
Deshalb appellieren wir an Förderer, die unser privates Gymnasium mit einer Spende unterstützen wollen. Denn jeder kann helfen, die Tradition weiterzuführen. Gemeinsam für mehr Bildung!
Unser Ziel
Bildung ist ein hohes Gut. Bildung ist Zukunft. Unsere Gemeinschaft lebt davon.
Wir möchten die Zukunft der Liebfrauenschule materiell sichern und so Bildung eine Zukunft geben. Um dies zu schaffen brauchen wir eine finanzielle Substanz in Millionenhöhe. Denn wir als Stiftung dürfen nur Erträge unseres Stiftungsvermögens ausschütten - nicht aber von der Substanz zehren. Darum ist es notwendig, dass das Vermögen der Stiftung Liebfrauenschule Mülhausen stetig wächst.
Kurz gesagt bedeutet das, dass wir von Spendern in den kommenden 8 bis 10 Jahren mindestens 3 Millionen Euro akquirieren müssen, damit die Stiftung die finanzielle Trägerschaft für die Schule in der gesetzlich geförderten Höhe übernehmen kann
Ihre Spende wird Schule machen
Bitte unterstützen Sie das Anliegen, hinter dem rund 1150 Schülerinnen und Schüler stehen, durch eine einmalige Spende als Zustiftung oder durch kontinuierliche Zuwendungen an die Stiftung Liebfrauenschule Mülhausen.
Zuwendungen von Privatpersonen
Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO an eine gemeinnützige Stiftung können gem. § 10 b Abs. 1 EStG insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben abgezogen werden. Spenden, die die Höchstbeträge überschreiten oder im Veranlagungszeitraum der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, sind unbegrenzt vortragsfähig, d.h. sie können auch in den folgenden Jahren unter Maßgabe der genannten Grenzen abgezogen werden.
Zustiftung: Gemäß § 10 b Abs. 1 a Satz 1 EStG können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (so genannte Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist zusätzlich zu dem oben beschriebenen Spendenabzug möglich. Verheiratete können den Betrag von 1 Million Euro pro Ehegatte und damit doppelt geltend machen. Vorausgesetzt, jeder Ehegatte hat eine maßgebliche Zuwendung geleistet. Dieser besondere Abzugsbetrag kann innerhalb von zehn Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
Unternehmen können Zuwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG an steuerbegünstigte Körperschaften in Höhe von insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Betriebsausgaben abziehen.
Katharina Kasper Gruppe GmbH
Herrn Manfred Sunderhaus
Geschäftsführer
Rheinstraße 9
56428 Dernbach
Website des Verein zum Erhalt der freien Trägerschaft der Liebfrauenschule Mülhausen